Saisonzeiten / Preise - Ferienwohnung
Preis pro Übernachtung ohne Endreinigung
Reisezeit 2023 keine Preiserhöhung gegenüber 2022!
Winter
2023 03.01. -
24.03.2023 € 75,00
Frühling 2023
25.03. - 20.04.2022 € 90,00
Frühsommer 2023 01.05. - 26.06.2022 €
100,00
Strandzeit 2023 27.06. - 31.08.2022
€ 130,00
Kranichzeit 2023 01.09. - 31.10.2022
€ 100,00
Herbst 2023
01.11. - 17.12.2022 € 75,00
Weihnachte 2023 18.12. -
26.12.2020 € 95,00
Silvester/Neujahr 2023 27.12. - 02.01.2024 € 140,00
Kurtaxe in Zingst
Ohne Kurtaxe geht es
leider nicht
Zingst ist ein Ostseeheilbad und gehört zu den staatlich anerkannten Kurorten in Mecklenburg Vorpommern in denen eine
Kurtaxe entrichtet werden muss.
Nachdem man sich für einen Urlaub in einer der Unterkünfte im Ostseebad Zingst angemeldet hat, erhält man entweder vom
Gastgeber, oder aber direkt von der Kurverwaltung einen Meldeschein für die örtliche Kurtaxe.
Als Nachweis dafür, dass die Kurtaxe entrichtet wurde, erhält man eine Kurkarte.
Folgende Kurtaxepreise gelten täglich für das ganze Jahr:
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Erwachsene:
2,30 €
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Schwerbehinderte ab GdB 50: 1,15
€
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Hunde:
1,0
Preisinformationen
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Alle Preise pro Nacht exkl. Endreinigung
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Die Abwicklung der Buchung erfolgt über unseren Partner OstseeLiebe Zingst
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Der Betrag für die Endreinigung * in Höhe von 100,00 € ist zusammen mit der Anzahlung zu
begleichen.
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Bettwäsche und Grundausstattung Handtücher ( 1x/Person )
kosten € 26,50 pro Person
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Für die Extrareinigung der Hunde zahlen Sie € 60,00/Hund
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Mindestübernachtung Haupt-Reisezeit 2022/23: 7 ÜN;
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Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich; die Abreise sollte spätestens bis 10.00 Uhr
erfolgen
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Anzahlung in Höhe von 25% bei Buchung, Restzahlung 2 Wochen vor Anreise
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Bei Buchungen über unseren Partner Firma OstseeLiebe-Zingst sind für die Bearbeitung einmalig
€ 25,00 zu zahlen
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Die Ferienwohnung ist eine
NICHTRAUCHER-WOHNUNG!
Stornobedingungen
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Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zurücktreten.
Eine bereits gezahlte Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Rücktritt durch den Mieter hat durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vermieter zu erfolgen.
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Tritt der Mieter 44 bis 35 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurück, ist der Mieter
trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, 50 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
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Ab 34 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist
trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu entrichten. Die Aufwendungsersparnis des
Vermieters bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen wurde anhand von Erfahrungswerten ermittelt und beträgt 20 v.H. des vereinbarten Mietpreises.
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Der Vermieter wird sich im Fall der Nichtinanspruchnahme um eine anderweitige Vermietung bemühen. Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter infolge der Nichtinanspruchnahme kein Mietausfall entstanden ist
bzw. die Aufwendungsersparnis des Vermieters höher ausfällt
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt
unberührt.